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Anthroposophische Heilkunde

Die Berufsordnung
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Die Berufsordnung der Anthroposophischen Heilpraktiker, – mitgetragen von den Heilpraktikerverbänden des DDH ist eine weitere Frucht unsere Zusammenarbeit mit den deutschen Heilpraktikerverbänden. Diese Zusammenarbeit gab den Anthroposophischen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern die Möglichkeit, sich an die Berufsordnung anzuschließen, welche von den Verbänden des Dachverbandes Deutscher Heilpraktikerverbände e. V. (DDH) verbandsübergreifend formuliert worden war.

Diese Berufsordnung wurde nach Mitgliedsversammlungsbeschlüssen der DDH-Verbände als Satzungsbestandteil von der Mitgliederversammlung am 31. Oktober 1992 beschlossen.

Den Anthroposophischen Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in dieser Form an die BOH des DDH anzuschließen, war dem Vorstand der AGAHP von Herrn Wilms, dem Präsidenten des DDH schriftlich zugesagt worden. Bei der Mitgliederversammlung 2013 wurde diese um eine Präambel erweiterte Berufsordnung für die AGAHP angenommen. Der BOH wurde so unsere speziellen anthroposophischen Besonderheiten hinzugefügt. Sie gilt nun für jedes Mitglied der AGAHP und wir haben im Hinblick auf unser berufsständisches Selbstverständnis die starke Macht der großen deutschen Heilpraktikerverbände im Rücken.

Der bestehenden Berufsordnung für die allgemeinen Heilpraktikerverbände, die wir in ihrer jeweils aktuellen Fassung anerkennen, haben wir einen Vorspann vorangestellt, in dem unsere speziellen anthroposophischen Besonderheiten formuliert sind.

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Durch die erste Gesamtkonferenz der Deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDH) wurde am 26. September 2018 in Kassel erstmals der Versuch unternommen, eine neue zeitgemäße Berufsordnung zu formulieren. Die von Rechtsanwalt Paulin überarbeitete Berufsordnung wurde in einer von ihm moderierten ersten Lesung moderiert und intensiv diskutiert.

 

Einige inhaltliche Fragen zur Verschwiegenheitspflicht, zu Begriffen wie „medizinisch“ bzw. naturheilkundlich“ wurden angesprochen. Dem Protokoll ist zu entnehmen:

 

"Dem guten demokratischen Grundverständnis folgend gab es ein paar diskutierte Sachverhalte, an deren Klärung nach Auffassung der Teilnehmenden zukünftig gemeinsam konstruktiv gearbeitet werden wird. Spürbar war die Bereitschaft der Teilnehmenden, auf Einwände und Wünsche der anderen Anwesenden respektvoll und diskussionsbereit einzugehen. Der Austausch erfolgte in kollegial-konstruktiver Atmosphäre.

Das Ziel ist, baldmöglichst die von Politik und Behörden so dringend geforderte Berufsordnung gemeinsam im Verbund möglichst vieler / im Idealfall aller Verbände und Fachgesellschaften verabschieden zu können.

Fazit: Alle Teilnehmenden waren sich ausnahmslos einig über die Notwendigkeit einer modernen und zukunftsfähigen Berufsordnung der Heilpraktiker, die baldmöglichst verabschiedet werden soll. Der hier vorgestellte, anwaltlich geprüfte Entwurf sei eine sehr gute Grundlage."

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Am 06.07.2020 wurde ein weiterer Entwurf der Verbände DIE HEILPRAKTIKER E.V., Verband Freier Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie e.V. und dem Verband Unabhängiger Heilpraktiker e.V der GDH vorgelegt.

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Die Weiterentwicklung der BOH vom 31. Oktober 1992 ist nach 30 Jahren eine Notwendigkeit.
Themen sind u. a.:

 

Berufsausübung

I.     Berufsgrundsätze

II.    Allgemeine Berufspflichten

III.   Verschwiegenheitspflicht

 

Behandlungsgrundsätze

I.     Allgemeine Behandlungsgrundsätze

II.    Patienten-Einwilligung

III.   Aufklärungs- und Informationspflicht

IV.   Dokumentationspflicht

V.    Einsichtnahmerecht

 

Praxisführung

I.     Fortbildungspflicht

II.    Praxisort

III.   Praxisräume

IV.   Praxisschilder

V.    Werbung

VI.   Drucksachen und Stempel

VII.  Eintragung in Verzeichnisse und Inserate

 

Standesvorschriften

I.     Unerlaubte Vorteile

II.    Haftpflichtversicherung

III.   Meldepflicht

IV.   Beschäftigung von Mitarbeitern

V.    Berufsinsignien

VI.   Berufsaufsicht

VII.  Kollegialitätsgebot

VIII.  Konsiliarische Behandlung und Beratung

IX.   Gegenseitige Vertretung

X.     Verstöße gegen die Berufsordnung

 

Honorar

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Die Berufsordnung Anthroposophischer Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Anthroposophische Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker leben Ordnungen. Der Anspruch dabei ist, Patientinnen und Patienten zu schützen sowie Kolleginnen und Kollegen eine Richtschnur für ihre Patientenpraxis an die Hand zugeben.

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Literaturtipps

Adolf Baumann: Wörterbuch der Anthroposophie Taschenbuch, ISBN-13 : 978-3478084468

Rudolf Steiner: Anthroposophie: Weisheit vom Menschen, ISBN-13 : 978-3867721554

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Handout

Mit diesem Handout stellt das ASCOL-College Ihnen eine Einführung in Theorien und Arbeitsweisen zur persönlichen Verfügung. Das Skript ist nur zur eigenen Nutzung freigegeben. © Copyright by Alexander B.I. Schadow, 2020. All  rights reserved. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Urhebers. VG Wort Urheber–NR.: 9404669

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