top of page

Seminar: Rechtsfragen

Heilpraktiker-Rechtsfragen inkl. Suizidalität

Recht
Der Heilpraktiker

 

Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur - auch der inneren Natur des Menschen - orientierte.

Damit ist die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich berücksichtigt.

Prävention – Leiden behandeln, bevor sie zu Krankheiten werden

Eine der wichtigsten Funktionen im Gesundheitsbereich besteht für Heilpraktiker darin, psychotherapeutische Ansprechpartner bei ersten Anzeichen von Störungen zu sein. Heilpraktiker für Psychotherapie begegnen sehr oft Leiden, die noch keinen Krankheitswert im Sinne der Klassifikationssysteme haben, die aber sehr wohl einer Behandlung oder zumindest einer fachlichen Hilfe bedürfen. Menschen kommen zu uns, weil sie noch nicht wissen, ob sie zu Ärzten, Heilpraktikern oder Psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker  gehen müssen.

 

Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, dass wir als Heilpraktiker für Psychotherapie relativ wenig Ängste und Vorurteile gegenüber Psychotherapie auslösen. So bedauernswert dies auch sein mag. Tatsache ist, dass viele Menschen gegenüber Psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker und erst Recht gegenüber Psychiatrie eine große Angst haben.

 

Psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker haben hier die Aufgabe, in unseren angstfreieren Kontakt zu den Patienten Vorurteile abzubauen und dazu beizutragen, dass Patienten über uns den Weg in ambulante Psychiatrie oder in Psychotherapie finden.

 

Praktiker, die dies ehrlich und realistisch sehen, berichten dass bis zu 50% ihrer Patienten nach einem Kontakt mit Ihnen Fachärzte aufsuchen. Dies ist unsere präventive, im wahrsten Sinne des Wortes vorbeugende Funktion.

Supportive Therapie

Heilpraktiker für Psychotherapie stützen, stärken und begleiten Menschen, die

  • auf den Beginn einer Psychotherapie oder einer Kur warten müssen

  • die in einer Behandlung sind, sei es somatisch oder auch psychotherapeutisch, und die eine zusätzliche, stärkende Hilfe bedürfen

  • die in einer Phase der Rehabilitation sind

Es gibt inzwischen immer mehr Beispiele von Ärzten, Neurologen, von Psychotherapeuten  und sogar Kliniken, die offen mit Psychotherapeutisch tätigen Heilpraktikern zusammenarbeiten. Es zeigt sich, dass wir Heilpraktiker/innen für Psychotherapie in unserer besonderen Art, wie wir mit Menschen arbeiten können, eine ideale Ergänzung zu notwendigen medizinisch psychotherapeutischen Maßnahmen sind. Wenn sich mit der Zeit die engen Vorstellungswelten bei den staatlichen Berufen und auch bei uns weiter öffnen, werden sich sehr produktive neue Perspektiven eröffnen.

Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie – ein ideales Team

Jeder Heilpraktiker wird darüber berichten können, dass mindestens ein Drittel , wenn nicht die Hälfte aller Leiden, die er behandelt einen psychosomatischen Krankheitsanteil haben. Das bedeutet praktisch, er müsste, um optimal mit Patienten arbeiten zu können, auch psychotherapeutische Kompetenzen haben. Dort, wo dies nicht geht, liegt es nahe die Zusammenarbeit mit entsprechend spezialisierten psychotherapeutisch tätigen Heilpraktikern zu suchen. Leider vermitteln manche Heilmethoden noch den Eindruck, sie könnten im Prinzip alles behandeln, Körper und Psyche. Wer die Praxis kennt, weiß, dass dies eher Theorie als Wirklichkeit ist. Die psychotherapeutische Arbeitsbeziehung ist eine im Wesenskern andere Beziehung als die zwischen Heilpraktiker und Patient. Hier ist ein kreatives und fachkompetentes Miteinander gefragt und kein Gegeneinander.

Sozialpädagogik und Psychotherapie

Immer mehr Berater und Mitarbeiter aus sozialen Einrichtungen und sozialen Unternehmen erkennen, dass es zum einen für viele Praxisbereiche eine juristische Notwendigkeit ist, die psychotherapeutische Erlaubnisbestätigung  als Heilpraktiker  zu haben. Zum anderen, und das ist bedeutsamer als der juristische Aspekt, wird die Erfahrung berichtet, dass viele Menschen, die sozialpädagogische Hilfe in Anspruch nehmen, eigentlich psychotherapeutischer Hilfe bedürfen.

Unsere Aufgaben im Gesundheitswesen

Eine ähnliche Erfahrung machen viele Trainer und Supervisoren. Anwendungsmethoden der Beratung, der Selbsterfahrung, der Meta-Ebenenarbeit, der konfrontativen Innovation, der Gestaltpädagogik, des TZI, des NLP oder systemischer Beratungstechniken – die noch vor einigen Jahren als selbsterfahrungsbezogene, aktivierende und bildende Hilfen erlebt wurden, wirken jetzt eher verunsichernd. Sie lösen Ängste und Widerstände aus, anstatt Kreativität zu öffnen. Die guten Praktiker verändern selbstverständlich entsprechend ihre Methodik.

 

Sie arbeiten in kleineren Schritten, mit weniger emotionalen Belastungen, mit kurzfristig erlebbaren Erfolgen. Zugleich ist aber festzuhalten, dass diese Veränderung eine empfindlichere, verletzbarere Psyche anzeigt. Viele Menschen leiden heute psychisch gesehen mehr als noch vor wenigen Jahren. Das bedeutet auch, sie sind psychisch gefährdet und um dies rechtzeitig und kompetent aufzufangen macht es sehr viel Sinn, dass Sozialpädagogen, ebenso wie Trainer und Supervisoren sich psychotherapeutisch weiter qualifizieren.

Psychomarkt, Esoterik und Psychotherapie

Es ist allgemein bekannt, dass ca. 50% der Auszubildenden, die eine psychotherapeutisch Heilpraktikerprüfung anstreben, mit Methoden arbeiten oder arbeiten wollen, die aus dem weiten Feld der angewendeten Verhaltenstherapie (positives Denken), der Energiearbeit (z.B. Reiki), spiritueller oder medialer Methoden, schamanische und rituelle Methoden u. ä. stammen. (Die anderen 50 % der Anwärter kommen aus sozialen oder medizinischen Berufsfeldern, in denen zum Beispiel Gestalttherapie, TZI, Gesprächstherapien, Kunsttherapien und Körpertherapien Grundlage bzw. Perspektive der Praxis werden.)

Handouts
Arbeitsblätter

Das ASCOL-College ist durch das Finanzamt Celle als gemeinnützige Zwecke und dem Gemeinwohl dienende Körperschaft für Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung anerkannt.

___________________________

Gender-Hinweis

Um die Lesbarkeit der Website zu verbessern, verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form, bspw. der Heilpraktiker. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts. Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten dieser Website gleichermaßen angesprochen fühlen, denn alle Informationen und Angebote gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Kontakt

Danke!

© Copyright by ASCOL-College gem. n.e.V. (2024). All rights reserved. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Urhebers.

bottom of page