Psychotherapie nach dem HeilprG
Seit 1993 existiert die Möglichkeit, eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu beantragen, die sich ausschließlich auf die Anwendung von Psychotherapie beschränkt. (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993)
Diese Heilerlaubnis war bis zur Einführung des „Psychotherapeutengesetzes” 1999 ebenfalls die rechtliche Grundlage für die heutigen Psychologischen Psychotherapeuten.
Seit Einführung des „Psychotherapeutengesetzes” bietet das Heilpraktikergesetz jedoch weiterhin für die Heilpraktiker für Psychotherapie die gesetzliche Grundlage ihrer Heiltätigkeit. Der Kurs bereitet in effektiver Weise auf die Überprüfung bei der zuständigen Landesbehörde vor.
Nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz - HeilprG - vom 17.02. 1939, RGB1. S.251) bedarf der Erlaubnis, wer ohne als Arzt bestallt zu sein, die Heilkunde ausüben will. Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Um diese Erlaubnis zu erhalten findet eine amtliche Überprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Ätiologie, Psychiatrie, Neurologie sowie der Differenzialdiagnose zwischen psychiatrischen und somatischen (rein körperlichen) Krankheitsbildern statt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
In der berufsbegleitenden Weiterbildung Heilpraktiker für Psychotherapie wird prüfungsrelevantes Wissen vermittelt, welches durch die "Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes“ vom 7. Dezember 2017 definiert ist. Die einzelnen Seminare helfen, den Stoff auszuwählen, zu verstehen und unterstützen das Eigenstudium. Die Seminare ermöglichen, sich gezielt auf die gesetzlich anerkannte Prüfung im Bereich Psychotherapie vorzubereiten.
Nach erfolgreich bestandener Überprüfung sind die Absolventen der amtlichen Überprüfung befugt, psychotherapeutische Heilbehandlungen bei Patienten durchzuführen. Die Geprüften erhalten nach der staatlichen Überprüfung somit die Erlaubnis, psychische Erkrankungen und krankhafte Verhaltensstörungen zu behandeln.
Über alle Voraussetzungen und Inhalte der berufsbegleitenden Vorbereitung auf die behördliche "Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern" - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie informiert Sie die Geschäftsstelle.
Übersicht:
Bezeichnung: Prüfungsvorbereitungskurs Heilpraktiker - beschränkt auf Psychotherapie
Bildungsart: Ausbildung/Qualifizierung
Schulart: Einrichtung der beruflichen Weiterbildung
Zielgruppen: Krankenschwestern und -pfleger, Ergotherapeuten, Kunsttherapeuten u. a. Gesundheitsfachberufe sowie Beschäftigte in psychosozialen bzw. pädagogischen Einrichtungen
Zugangsvoraussetzungen: entsprechend des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) und den "Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes“ vom 7. Dezember 2017. 25 Jahre, Mittlere Reife. Berufserfahrungen sind hilfreich. Therapeutische Zusatzqualifikation erwünscht.
Auswahlverfahren: Aufnahmegespräch
Unterrichtsform: berufsbegleitende Weiterbildung mit Präsenzseminaren und Online- Seminaren, Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht, Literaturstudium sowie ein Blockseminar
Unterrichtsunterlagen: Vortragsunterlagen, ausführliche Handouts zum Download im PDF-Format, Methoden- und Arbeitsblätter
Unterrichtszeiten: als Abend-, Tages- bzw. Wochenendveranstaltungen sowie einem Blockseminar
Weitere Voraussetzungen: psychische Stabilität, Eigeninitiative, Fähigkeit zur Selbstreflexion.
Ausbildungsschwerpunkt: Vermittlung von prüfungsrelevantem psychotherapeutischen Wissen, welches durch die "Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes“ vom 7. Dezember 2017 definiert ist.
Inhalte des Studienganges: zum Bestehen der amtlichen Prüfung für Psychotherapie müssen Sie folgende Kenntnisse nachweisen: ausreichendes Wissen über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie von der den Ärzten und Heilpraktikern vorbehaltenen Tätigkeit, die Befähigung, Patienten entsprechend der Diagnose zu behandeln und Grenzen und Gefahren der Psychotherapie im Einzelfall zu erkennen, d. h. auch Nachweis der Kenntnisse der Ursachen der Erkrankungen, insbesondere auch der körperlichen Ursachen, um Abklärung und evtl. Behandlung durch Ärzte veranlassen zu können, ausreichende psychodiagnostische und psychotherapeutische Kenntnisse, sicheres Verhalten in Krisensituationen, psychopharmakologisches Grundwissen, gute Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Finanzielle Förderung: auf Wunsch monatliche Ratenzahlungen. Teilweise Anerkennung als Bildungsurlaub, in manchen Fällen ist eine Beteiligung des Arbeitgebers möglich. Es besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Abschlussart: bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen amtliche Überprüfung durch die Landesbehörde (ärztlicher Gutachterausschuss)
Abschlussbezeichnung: nach bestandener amtlicher Überprüfung durch Gutachterausschuss: Heilpraktiker - beschränkt auf Psychotherapie
Berechtigung: nach bestandener amtlicher Überprüfung durch Gutachterausschuss: Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem HeilprG, Mitgliedschaft im Berufs- und Fachverband möglich.
Prüfende Stelle: ASCOL-College Prüfungsausschuss (interne Abschlussprüfung des Kurses), Gesundheitsamt (externe amtliche Prüfung)
Gesamtdauer: 2 Semester (insgesamt 12 Monate)