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Psychologische Beratung

Wenn Sie nach einer verantwortungsbewussten und anspruchsvollen Tätigkeit suchen und gleichzeitig gerne anderen Menschen helfen, ihr Leben wieder lebenswert zu gestalten, dann stellt die Tätigkeit als Psychologischer Berater sicherlich eine hervorragende Möglichkeit dar. Entsprechend der Verantwortung sollten Sie psychische Reife, Lebenserfahrung, menschliches Einfühlungsvermögen und über ein starkes Interesse an psychologischen Themen  verfügen.

In dieser Weiterbildung lernen Sie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychologischen Beratung sowie bewährte psychologische Beratungsverfahren und Beratungsmethoden kennen. Mit Hilfe vieler Fallbeispiele werden Sie zum Mitdenken angeregt.

Nach dem Gesetz ist „Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde“ nicht erlaubnispflichtig. (PsychThG §1), d. h. Sie benötigen keine staatliche Zulassung.

Die Kommentatoren zu diesem Gesetz stellen klar: „Beratung ist begrenzt auf konkrete Ratschläge und die psychologische Führung und Formung bei persönlichen Schwierigkeiten, Erziehungsfragen, wichtigen Entscheidungen mit dem Ziel, dem Klienten zu helfen, unerwünschte, aber typische Variationen des Menschseins zu bewältigen. Methoden der Beratung sind das Beratungsgespräch, Anhören und Befragen, Veranschaulichen und Informieren. Beratung ist nicht erlaubnispflichtig.“ (Kommentar nach Meyer, A.-E./Richter, R./Grave, K./Schulenburg, J./ Graf v.d./Schulte, B., a.a.O.)

Mit einer qualifizierten Weiterbildung am ASCOL-College, werden Psychologische Berater im präventiven Bereich der Psychologischen Beratung tätig.

Die Berechtigung zur eigenständigen Behandlung psychosomatischer Krankheiten und die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde nach dem Psychotherapeutengesetz sind mit einer Approbation oder der Zulassung kann nach dem Heilpraktikergesetz HeilprG und die Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz HeilprG verbunden.

Nach Bestehen der amtlichen Überprüfung und die Erlaubnis zur Ausübung der eigenständigen Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie erhält der Geprüfte zudem die amtliche Erlaubnisurkunde als Heilpraktiker für Psychotherapie.

Über alle Voraussetzungen und Inhalte der berufsbegleitenden Ausbildung zum Psychologischen Berater informiert Sie die Geschäftsstelle gern in einer persönlichen Beratung.


Übersicht:

  • Bezeichnung: Psychologischer Berater

  • Bildungsart: Ausbildung/Qualifizierung

  • Schulart: Einrichtung der beruflichen Weiterbildung

  • Zielgruppen: Krankenschwestern und -pfleger, Ergotherapeuten, Kunsttherapeuten u. a. Gesundheitsfachberufe sowie Beschäftigte in psychosozialen bzw. pädagogischen Einrichtungen

  • Zugangsvoraussetzungen: psychische Stabilität, Eigeninitiative, Fähigkeit zur Selbstreflexion.

  • Auswahlverfahren: Teilnahme an einem Einführungs- und Aufnahmegespräch.

  • Unterrichtsform: berufsbegleitende Weiterbildung mit Präsenzseminaren und Online- Seminaren, Einzel- bzw. Kleingruppenunterricht, Literaturstudium sowie Blockseminare.

  • Unterrichtsunterlagen: Vortragsunterlagen, ausführliche Handouts zum Download im
    PDF-Format, Methoden- und Arbeitsblätter

  • Unterrichtszeiten: Abend- und Wochenendveranstaltungen, E-Learning sowie Blockseminare 

  • Ausbildungsschwerpunkt: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Psychologischer Berater

  • Inhalte der Ausbildung: Grundlagen der Psychologischen Beratung z. B. Kinder-, Jugend- und Entwicklungspsychologie, Konflikt- und Krisenintervention, Beratungspsychologie, Sozialpsychologie, Beratungsansätze, Verfahren und Methoden u. a. der Verhaltenstherapie, Individualpsychologie und Psychoanalyse, humanistischen Psychologie, integrative Psychologie, Kommunikationsmodelle, Psychographie, Supervision, Gruppendynamik

  • Finanzielle Förderung: auf Wunsch monatliche Ratenzahlungen. Teilweise Anerkennung als Bildungsurlaub, in manchen Fällen ist eine Beteiligung des Arbeitgebers möglich. Es besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen bei der Steuererklärung geltend zu machen.

  • Abschlussart: Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Teilnahme an der Ausbildung und am Abschluss-Kolloquium das ASCOL-College-Zertifikat Psychologischer Beratung

  • Abschlussbezeichnung: ASCOL-College-Zertifikat Psychologischer Beratung

  • Wichtige Hinweise: die berufsbegleitende Ausbildung Psychologischer Beratung schließt mit einer anerkannten Abschlussurkunde des ASCOL-Colleges ab, wenn die Bausteine der Weiterbildung erfolgreich absolviert wurden. Die Urkunde berechtigt zur Arbeit als Psychologischer Beratung in einer eigener Beratungspraxis und anderen Institutionen der Gesundheitsprophylaxe. Die Berechtigung zur eigenständigen Behandlung psychosomatischer Krankheiten und die Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde ist mit der amtlichen Zulassung als Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) verbunden.

  • Weitere Zusatzqualifikationen: Heilpraktiker für Psychotherapie. 

  • Berechtigung: selbstständige Durchführung von Beratungen als Psychologischer Berater, Mitgliedschaft im Berufs- und Fachverband möglich

  • Prüfende Stellen: ASCOL-College Prüfungsausschuss (interne Prüfung)

  • Gesamtdauer: 2 Semester (insgesamt 12 Monate)

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